Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Software­entwicklung

 

der
Content & Code GmbH, Marienplatz 1, 04103 Leipzig

– nachfolgend „CONTENT & CODE“ –

§1
Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend nur: die „AGB“) gelten für alle von CONTENT & CODE innerhalb der gemäß Paragraph 2 durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  2. Ergänzend zu diesen AGB gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Allgemeiner Teil von CONTENT & CODE für alle von CONTENT & CODE durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  3. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch ohne ausdrücklich erneute Einbeziehung dieser, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
  4. Der Kunde erklärt sich mit Annahme der Leistungen durch CONTENT & CODE mit den vorliegenden AGB einverstanden. Abweichende AGB des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass CONTENT & CODE diese schriftlich anerkennen.

§2
Vertragsgegenstand

Gegenstand der AGB ist die Erstellung einer individuellen Software (folgend nur die „Software“) sowie der Ausarbeitung, Programmierung und Gestaltung von Webseiten im Internet (folgend die „Webpräsenz“) jeweils nach Maßgabe des zwischen CONTENT & CODE und dem Kunden geschlossenen Auftrages.

§3
Änderungen des Auftrags

  1. In dem Fall, dass der Kunde seine Anforderungen ändern möchte (was Erweiterungen einschließt) wird CONTENT & CODE dem insoweit zustimmen, als dass es für CONTENT & CODE zumutbar ist. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf den Auftrag auswirkt, wird CONTENT & CODE eine angemessene Anpassung des Vertrages verlangen, dies umfasst insbesondere die Erhöhung der Vergütung und/oder die Verschiebung der Liefertermine.
  2. Vereinbarungen über Änderungen der Aufgabenstellung und über die Anpassung des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail).
  3. Eine Annahme des Änderungs- bzw. Anpassungsauftrags kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch CONTENT & CODE zu Stande.
  4. Sollte der Kunde den in der Auftragsbestätigung genannten Konditionen nicht zustimmen, so hat dieser der Auftragsbestätigung innerhalb von sieben Tagen zu widersprechen, andernfalls gilt der Auftrag als angenommen.

§4
Mitwirkungspflichten des Kunden, Mängelrüge, Abnahme

  1. CONTENT & CODE ist bestrebt vereinbarte Liefertermine möglichst genau einzuhalten, ist hierbei jedoch auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen.
  2. Die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen setzt voraus, dass der Kunde die im Rahmen des Auftrages durch ihn zu erbringenden Leistungen und Mitwirkungspflichten erfüllt. Darunter fällt beispielsweise die Beantwortung von E-Mails innerhalb von 48 Stunden.
  3. Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von CONTENT & CODE in Durchführung dieses Vertrages eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend des § 377 HGB.
  4. Nach Durchführung der vereinbarten Leistungen erklärt CONTENT & CODE gegenüber dem Kunden die Betriebsbereitschaft. Der Kunde wird nach Erklärung der Betriebsbereitschaft innerhalb einer durch CONTENT & CODE festgesetzten angemessenen Frist die Funktionsfähigkeit der Software oder Webpräsenz prüfen und CONTENT & CODE über eventuelle Funktionsstörungen in Kenntnis setzen.
  5. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb der von CONTENT & CODE gemäß Absatz 4 bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

§5
Gewährleistung – Softwareentwicklung

  1. Der Kunde weist CONTENT & CODE bei Kenntnisnahme von Mängeln unverzüglich darauf hin und wird CONTENT & CODE bei einer Mängelbeseitigung im vollen Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Der Kunde wird CONTENT & CODE Einsicht in alle relevanten Unterlagen gewähren, aus welchen sich die näheren Umstände des behaupteten bzw. aufgetretenen Mangel ergeben können.
  2. Im Falle einer Mängelbeseitigung wird der Kunde jegliche Maßnahmen zur Datensicherung ergreifen. CONTENT & CODE ist für den eventuellen Verlust von Daten durch Mängelbeseitigung nicht verantwortlich. In dem Fall, dass durch den Kunden gesondert die Wartung und Pflege beauftragt wurde, werden Daten gemäß der Leistung durch CONTENT & CODE gesichert.
  3. Ist CONTENT & CODE aufgrund von Mängeln zur Nacherfüllung verpflichtet, kann diese nach Wahl von CONTENT & CODE im Wege der Mangelbeseitigung oder der Nachlieferung erbracht werden. Wird die Nacherfüllung im Wege der Mangelbeseitigung erbracht, kann sie – im freien Ermessen von CONTENT & CODE und bei Verfügbarkeit – auch durch Lieferung einer neuen Version, eines Updates, Upgrades, Patches oder Releases erfolgen. Ist solches noch nicht verfügbar, wird dies aber in absehbarer Zeit verfügbar sein, kann CONTENT & CODE den Kunden für den entsprechenden Zeitraum auf eine Umgehungslösung verweisen, außer, soweit eine Umgehungslösung für den Kunden nicht zumutbar ist.
  4. Ergibt die Überprüfung einer Mängelrüge, dass kein Anspruch wegen Mängeln besteht, kann CONTENT & CODE die entstandenen Kosten und Aufwendungen nach branchenüblichen Stundensätzen in Rechnung stellen.
  5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Regeln, außer im Falle des arglistigen Verschweigens oder grobem Verschulden eines Mangels durch CONTENT & CODE sowie bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, welche durch einen Mangel verursacht wurden und im Falle einer Beschaffenheitsgarantie.
  6. CONTENT & CODE leistet keine Gewährleistung, soweit der Kunde Änderungen oder Anpassungen an der Software oder Webpräsenz vorgenommen hat. Dies gilt nicht, wenn diese Änderungen oder Anpassungen für den betreffenden Mangel nicht ursächlich sind.
  7. CONTENT & CODE weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software oder eine Webpräsenz so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeiten oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden können. CONTENT & CODE garantiert zudem nicht, dass eingesetzte oder bereitgestellte Software von Dritten den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. CONTENT & CODE gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass die von Dritten eingesetzte oder bereitgestellte Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung der Dritten funktioniert und CONTENT & CODE keine bewussten Maßnahmen trifft, um diese zum Nachteil des Kunden zu beschränken. Insbesondere übernimmt CONTENT & CODE keine Gewähr für spätere Fehlfunktionen an der entsprechenden Software durch Änderungen bzw. Updates von Drittanbietern.

§6
Nutzungsrechte (Urheberrecht)

  1. CONTENT & CODE räumt den Kunden ein einfaches, räumliches und zeitlich unbegrenztes Recht an der Nutzung der durch CONTENT & CODE erstellten Software ein. Andere Rechte müssen ausdrücklich abweichend vereinbart werden.
  2. Der Kunde hat kein Recht auf Unterlizensierung (Weitergabe an Dritte) oder Modifikation der gelieferten Software.
  3. CONTENT & CODE ist berechtigt die Arbeitsergebnisse und das erworbene Know-how auch anderweitig unter Beachtung des Datenschutzes zu verwerten.
  4. Die Herausgabe eines möglichen Quellcodes findet nicht statt.

§7
Weitere Bestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des vorgenannten Schriftformerfordernisses.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit rechtlich zulässig – Leipzig.
  3. Die AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte diese AGB eine Lücke enthalten, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der AGB nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine Wirksame zu ersetzen bzw. der Aufnahme einer lückenausfüllenden Bestimmung zuzustimmen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen bzw. fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

Stand: 24.09.2019

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